Friedhofsordnung
gültig ab 01.12.2025
gültig ab 01.12.2025
Die ausführliche Beschreibung können Sie hier lesen.
Zu beachten ist, dass nur noch Biournen zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis:
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Bezeichnung und Zweck des Friedhofs
§2 Verwaltung des Friedhofs
II. Ordnungsvorschriften
§3 Verhalten auf dem Friedhof
§4 Veranstaltung von Trauerfeiern
§5 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
§6 Durchführung der Anordnungen
III. Bestattungsvorschriften
§7 Anmeldung der Bestattung
§8 Zuweisung der Grabstätten
§9 Verleihung des Nutzungsrechtes
§10 Ausheben und Schließen eines Grabes
§11 Größe der Gräber
§12 Ruhezeit
§13 Belegung
§14 Umbettungen
§15 Registerführung
IV. Grabstätten
§16 Einteilung der Gräber
§17 Nutzungsrechte
§18 Einzelgräber
§19 Familiengräber
§20 Urnengräber
§21 Verlängerung des Nutzungsrechtes
§22 Erlöschen des Nutzungsrechtes
§23 Wiederbelegung
§24 Rückerwerg
§25 Alte Rechte
§26 Wiesenerdgräber pflegearm
§27 Urnengräber pflegearm
§28 Urnengemeinschaftsanlage pflegefrei
V. Kirche und Friedhofskapelle
§29 Benutzung von Kirche und Friedhofskapelle
VI.Schlussbestimmungen
§30 Friedhofsgebühren
§31 Grabmal- und Bepflanzungsordnung
A. Gabmalordnung
B. Bepflanzungsordnung
§32 Allgemeines
§33 Inkrafttreten

Evang.-Luth. Pfarramt Töpen
Kirchstr. 3, 95183 Töpen
Tel. (0 92 95) 3 33
Fax (0 92 95) 92 18
E-Mail: Kontakt
Seid getrost und lasst eure Hände nicht sinken; denn euer Werk hat seinen Lohn.
Da sprach sein Herr zu ihm: Recht so, du guter und treuer Knecht, du bist über wenigem treu gewesen, ich will dich über viel setzen; geh hinein zu deines Herrn Freude!
© Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
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