Gebühren

gültig ab 01.12.2025

Gebührentafel zu § 30 der Friedhofsordnung Töpen vom 01.12.2025

Gebühren für die Grabstätten:
 
Erdgräber (Nutzungszeit 20 Jahre):
 
Einzelgräber550,00 €
Verlängerung pro Jahr (1/20 der Kaufsumme)
Mindestverlängerung der Nutzungszeit, nach Ablauf: 5 Jahre
27,50 €
Familiengräber1.100,00 €
Verlängerung pro Jahr (1/20 der Kaufsumme)
Mindestverlängerung der Nutzungszeit, nach Ablauf: 5 Jahre
55,00 €
Gräber für Kinder bis zu 12 Jahren275,00 €
Verlängerung pro Jahr (1/20 der Kaufsumme)
Mindestverlängerung der Nutzungszeit, nach Ablauf: 5 Jahre
13,75 €
Wiesenerdgrab pflegearm1.200,00 €
Zusätzliche Bestattung einer Urne in einem Erdgrab550,00 €
Urnengräber (Ruhezeit 15 Jahre):
 
Urnengrab für eine Urne (Nutzungszeit 15 Jahre)550,00 €
Verlängerung pro Jahr (1/15 der Kaufsumme)
Mindestverlängerung der Nutzungszeit, nach Ablauf: 5 Jahre
36,70 €
Urnengrab für zwei Urnen (Nutzungszeit 15 Jahre)1100,00 €
Verlängerung pro Jahr (1/15 der Kaufsumme)
Mindestverlängerung der Nutzungszeit, nach Ablauf: 5 Jahre
73,40 €
Urnengrab für drei Urnen (Nutzungszeit 25 Jahre)1650,00 €
Verlängerung pro Jahr (1/25 der Kaufsumme)
Mindestverlängerung der Nutzungszeit, nach Ablauf: 5 Jahre
66,00 €
Urnengrab für vier Urnen (Nutzungszeit 25 Jahre)2200,00 €
Verlängerung pro Jahr (1/25 der Kaufsumme)
Mindestverlängerung der Nutzungszeit, nach Ablauf: 5 Jahre
88,00 €
Urnengrab anonym (Urnengemeinschaftsanlage) pflegefrei550,00 €
Urnengrab – pflegearm – für eine Urne – Stele1.500,00 €
Urnengrab – pflegearm – für zwei Urnen – Stele2.050,00 €
Der Schriftzug (Vorname, Name, Geburtsjahr, Sterbejahr) Ausführung „Siehler“ in Alu ist über das Pfarramt zu bestellen und zu bezahlen,
pro Zeichen
zzgl. Montage
24,50 €
116,00 €
Zusätzliche Bestattung einer Urne in einem bestehenden Urnengrab (vor 01.12.2025)550,00 €
Grabmalgestehungsgebühren:
Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals 5 v. H. der Herstellungs- und Errichtungskosten des Grabmals
 
Sonstige Gebühren:
Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle pauschal80,00 €
Gebühr für separate Urnenbeisetzung30,00 €
Bestattungsgebühr Gemeindeglieder KG Töpen und Isaar110,00 €
Bestattungsgebühr Nicht-Gemeindeglieder165,00 €
Amtsgebühr (Pfarrer) für Nichtmitglieder der ELKB250,00 €

Zu beachten ist, dass nur noch Bio-Urnen erlaubt sind.